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Am Sonntag, 10. September 2023, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden statt:
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen bis spätestens Freitag, 30. Juni 2023, 16.00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der Kath. Kirchgemeinde Rapperswil-Jona, Friedhofstrasse 3, 8645 Jona, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Katholischen Kirchgemeinde Rapperswil-Jona (beim Wahlvorschlag für das Kollegiumsmitglied von 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises Rapperswil-Jona) unterzeichnet ist, höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthält, als Mandate zu vergeben sind, den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthält, ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthält und ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthält, die der Kandidatur zugestimmt haben (Art. 24 WAG). Die Katholische Kirchgemeinde Rapperswil-Jona stellt entsprechende Formulare zur Verfügung. Die Kirchgemeinde erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 5. November 2023, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, 21. September 2023, 16.00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der Kath. Kirchgemeinde Rapperswil-Jona, Friedhofstrasse 3, 8645 Jona, einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Gemäss Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG ist für die Wahl der Kirchgemeindebehörden im zweiten Wahlgang stille Wahl möglich.
Rapperswil-Jona, im Juni 2023 Der Kirchenverwaltungsrat
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