Friedhofunterhalt und Grabpflege

Die Katholische Kirchgemeinde Rapperswil-Jona ist verantwortlich für die Verwaltung und den allgemeinen Unterhalt der Friedhöfe St. Johann, Kempraten, Busskirch und Bollingen.

Der Kirchenverwaltungsrat hat den Unterhalt der Friedhofanlagen an folgende Unternehmen und Personen übertragen:

Friedhof St. Johann Rapperswil und Friedhof St. Franziskus Kempraten
HEINZ LEHMANN GARTENBAU
Etzelstrasse 10
8640 Rapperswil

Friedhof St. Pankraz Bollingen
DERRON GÄRTEN
Dorf 32
8739 Rieden

Friedhof St. Martin Busskirch
Sakristanen-Team Kirche St. Martin Busskirch

Für die Verwaltung und den Unterhalt des Gemeindefriedhofs in Jona zeichnet sich die politische Gemeinde Rapperswil-Jona verantwortlich, nicht die Kirchgemeinde.

Laut Bestattungs- und Friedhofreglement sind die Hinterbliebenen von Verstorbenen für die Pflege der einzelnen Gräber zuständig. Sie können diese Aufgabe selbst wahrnehmen, oder die Arbeit einem Gärtner Ihrer Wahl übertragen.

Anschaffung und Unterhalt des Grabmals (Grabstein, Grabkreuz) obliegt den Hinterbliebenen. Für die Errichtung von Grabmälern ist die Bewilligung der zuständigen Friedhofverwaltung einzuholen. Im Anhang des Bestattungs- und Friedhofreglement finden sich die ausgearbeiteten Vorschriften, welche die Grabmalgestaltung betreffen.

Downloads

>> Friedhofreglement

>> Merkblatt zum Friedhofreglement

>> Zuordnungsregelung

>> Gesuch für die Bewilligung eines Grabmals

 

Friedhofverwaltung

Markus Lüönd
Friedhofvorsteher
Tel.: 055 225 78 40
Mail: info[at]krj.ch

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