Bestattungskreise – Zuteilungskriterien

Grundsatz

Der Gemeindefriedhof Jona steht allen in der Stadt Rapperswil-Jona wohnhaft gewesenen Personen als Begräbnisstätte zur Verfügung. Für die katholischen Friedhöfe gelten – bedingt durch die beschränkten Platzmöglichkeiten – die nachfolgenden Regelungen:

Die Friedhöfe der Katholischen Kirchgemeinde Rapperswil-Jona stehen den verstorbenen Katholiken aus Rapperswil-Jona zur Verfügung. Massgebend für die Friedhofzuteilung ist der letzte Wohnsitz vor dem Ableben. Bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen zählt der letzte Wohnsitz vor Eintritt in das Heim, sofern der Wohnsitz in Rapperswil-Jona bestehend bleibt.

Friedhof St. Johann, Rapperswil

Der Friedhof steht Verstorbenen mit Wohnsitz im Gebiet der Pfarrei Rapperswil zur Verfügung.

Friedhof Kempraten

Der Friedhof steht Verstorbenen mit Wohnsitz in der ganzen Stadt Rapperswil-Jona zur Verfügung.

Friedhof Busskirch

Der Friedhof steht Verstorbenen mit Wohnsitz im Gebiet östlich des Hohlwegs, südlich der Oberseestrasse, östlich der Oberseestrasse (bis zur Bahnlinie Rapperswil-Uznach) und westlich der Jona zur Verfügung.

Des Weiteren steht der Friedhof denjenigen Verstorbenen zur Verfügung, die sich in ideeller Hinsicht um die kirchlichen Belange von Busskirch besonders verdient gemacht haben.

Friedhof Bollingen

Der Friedhof steht Verstorbenen, die zu Lebzeiten über einen Wohnsitz im Gebiet der Pfarrei Bollingen verfügt haben, zur Verfügung.

Des Weiteren steht der Friedhof denjenigen Verstorbenen zur Verfügung, die sich in ideeller Hinsicht um die kirchlichen Belange von Bollingen besonders verdient gemacht haben.

Bestattung von Verstorbenen mit auswärtigem Wohnsitz

Zuständig für die Beisetzung von Verstorbenen mit auswärtigem Wohnsitz auf einem katholischen Friedhof ist die Friedhofverwaltung der Katholischen Kirchgemeinde Rapperswil-Jona.

Wer den letzten Wohnsitz nicht in der Stadt Rapperswil-Jona innehatte, kann auf Gesuch der Angehörigen auf dem Friedhof Kempraten bestattet werden, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für eine Bewilligung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verstorbene Katholiken, die auswärts wohnhaft gewesen sind, aber eine enge Beziehung zu Rapperswil-Jona gepflegt haben, können auf Gesuch hin auf dem Friedhof Kempraten bestattet werden. Dabei sind alle Bestattungsmöglichkeiten, welche auf diesem Friedhof angeboten werden, zugelassen.
  • Eine Urnenbeisetzung in ein bereits bestehendes Reihengrab ist auch auf dem Friedhof St. Johann möglich.
  • Die Angehörigen haben die Bestattungskosten sowie die vom Kirchenverwaltungsrat festgelegte Grabtaxe zu übernehmen.
  • Die Angehörigen haben sich zu verpflichten, mit der Kirchgemeinde einen Grabunterhaltsvertrag abzuschliessen.

Für den Friedhof Bollingen gilt folgendes: Verstorbene, die auswärts wohnhaft gewesen sind, aber eine enge Beziehung zu Bollingen gepflegt haben, können auf Gesuch hin auf dem Friedhof Bollingen bestattet werden, sofern zum Zeitpunkt der Bestattung noch Angehörige der/des Verstorbenen in Bollingen wohnhaft sind.

Über Ausnahmen bezüglich einer Bestattung auf einem katholischen Friedhof in der Kirchgemeinde Rapperswil-Jona entscheidet der Kirchenverwaltungsrat Rapperswil-Jona, vertreten durch die Friedhofverwaltung.

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