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Bei einem Todesfall fallen Trauer und der Druck, innerhalb kurzer Zeit unter erschwerten Bedingungen vieles besorgen zu müssen, zusammen.
Es stellen sich verschiedene Fragen. Die folgenden Informationen sollen dazu anregen, sich mit diesen Fragen frühzeitig zu befassen und Angehörigen oder Bekannten eigene Wünsche mitzuteilen. Sie vermitteln auch eine konkrete Organisationshilfe.
Für offene Fragen gibt das Zivilstandsamt der Gemeinde Auskunft.
Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, zuerst den Arzt (Hausarzt, dessen Stellvertreter oder Notarzt) beiziehen. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Bei einem Unfalltod oder Suizid muss zusätzlich auch die Polizei beigezogen werden. Diese verlangt allenfalls rechtsmedizinische Abklärungen.
Vor den weiterfolgenden Schritten haben Sie das Recht, in Ruhe vom Verstorbenen Abschied zu nehmen. Der Leichnam muss nicht sofort überführt werden.
Innerhalb von 2 Tagen nach dem Todesfall muss die Meldung bei der Gemeinde erfolgen. Bei Todesfällen, welche sich während des Wochenendes ereignen, darf der nächste Werktag abgewartet werden.
Todesfall zu Hause
Die Meldung bei der Gemeinde im Falle eines Todesfalles zu Hause erfolgt persönlich durch einen nahestehenden Angehörigen oder durch einen Beauftragten beim Bestattungsamt Rapperswil-Jona während den üblichen Bürozeiten. (Während den Wochenenden oder an Feiertagen ist der Beamte des Bestattungsamtes oder dessen Vertretung privat zu kontaktieren.)
Folgende Dokumente sind mitzubringen beziehungsweise bereitzuhalten:
Todesfall im Alters- oder Pflegeheim
Die Meldung erfolgt, je nach Absprache, entweder durch die Heimleitung oder durch Angehörige (siehe Todesfall zu Hause).
Todesfall im Spital
Die Meldung kann durch die Spitalverwaltung erfolgen. Weiterhin wird mit der Verwaltung die Art der Sargausstattung sowie der Sargblumen besprochen.
Auf welchem Friedhof wird der/die Verstorbene beigesetzt (siehe auch Bestattungskreise – Zuteilungskriterien)? Das Beerdigungsdatum wird nach Absprache mit dem Pfarramt festgelegt.
Erd- oder Feuerbestattung?
Die Einsargung, die in der Regel durch das Bestattungsamt veranlasst wird, erfolgt durch den Beauftragten der Gemeinde. Danach wird der/die Verstorbene in die Leichenhalle bzw. in das Krematorium überführt.
Die folgenden Zeiträume sind für die Grabesruhe vorgesehen:
Art des Grabes
In diesem Zusammenhang ergeben sich mehrere Möglichkeiten:
Was wird besprochen?
Vor der Bestattung
Am Beerdigungstag
Nach der Abdankungsfeier
Der Leichnam darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden.
Die Bestattungskosten werden von der politischen Gemeinde getragen, in welcher der/die Verstorbene niedergelassen war. Dazu gehören:
Die Gräber dürfen nicht vor Ablauf von 20 Jahren und jene von Kindern nicht vor Ablauf von 15 Jahren seit der Bestattung geöffnet werden.
Die im Urnengrab beigesetzte Asche ist mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren.
Wer alleinstehend ist oder nicht alles durch die Angehörigen bestimmen lassen will, sollte die eigenen Wünsche frühzeitig festlegen:
Andere Wünsche, die direkt mit dem Todestag und der Beerdigung zusammenhängen, dürfen nicht in eine letztwillige Verfügung (Testament) aufgenommen werde. Diese wird erst später eröffnet. Angehörige oder Beauftragte müssen auf andere Weise informiert werden. Wer sich für sich eine Kremation wünscht, kann seinen Willen dem Zivilstandsamt im Voraus schriftlich bekanntgeben. Es genügt aber auch, wenn die Angehörigen informiert werden. Wer nicht an seinem Wohnort, sondern aus achtenswerten Gründen an einem anderen Ort bestattet werden will, sollte dies mit dem Zivilstandsamt / Gemeinderat jenes Ortes noch zu Lebzeiten schriftlich vereinbaren. Kurzfristige Zugeständnisse sind oftmals nur schwer zu erreichen.
Weitere Hinweise
Montag bis Freitag
09.15 Uhr oder 11.00 Uhr.
Samstag und Sonntag finden keine Bestattungen statt.
Bestattungsamt Rapperswil-Jona
Tel 055 / 225 72 40
www.rapperswil-jona.ch
Katholische Kirche Rapperswil-Jona
Sekretariat
Friedhofstrasse 3
8645 Jona
Tel 055 / 225 78 00
Evang.-Ref. Kirchgemeinde Rapperswil-Jona
Sekretariat
Zürcherstrasse 14
8640 Rapperswil
Tel.: 055 / 220 52 40
Bestattungsfunktionäre:
Bestatter für Todesfälle innerhalb von Rapperswil-Jona:
Christian Büsser
Schrennenhöhe
8645 Jona
Tel.: 055 / 210 82 25
Mobil: 079 / 221 99 94
Bestatter für Todesfälle ausserhalb von Rapperswil-Jona:
Hans Gerber AG – Bestattungsdienste –
Lättenstrasse 9
8315 Lindau/ZH
Tel.: 052 / 355 00 11
Friedhofgärtner (zuständig für Beisetzungen):
Friedhofgärtnerei Peter Meier
Werkstrasse 28
8645 Jona
Tel.: 055 / 212 23 27
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