> Das aktuelle Stadtpfarrblatt zum Download
Der katholische Konfessionsteil des Kantons St. Gallen ist die Gemeinschaft der im Kanton St. Gallen wohnhaften Katholiken. Er ist eine autonome Körperschaft, d.h. dem Katholischen Konfessionsteil ist gemäss Kantonsverfassung das Recht zuerkannt, seine konfessionellen Angelegenheiten selbstständig und ohne Mitwirkung des Staates, jedoch unter Berücksichtigung der Ordnung der katholischen Kirche, zu regeln. Die Begründung des selbständigen Verwaltungsrechtes geht zurück auf die Kantonsgründung im Jahr 1803. Durch grundlegende Bestimmungen wurde eine Ausscheidung getroffen zwischen kirchlichen und konfessionellen Aufgaben („duales Kirchensystem“).
Als kirchliche Aufgaben gelten Angelegenheiten, die den Gottesdienst, die Sakramentenverwaltung, die Seelsorge, die Kirchenordnung und die Aufsicht über die Geistlichkeit betreffen.
Den konfessionellen oder äusseren Aufgaben wird die Tätigkeit zugerechnet, die auf die Beschaffung der sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der religiösen Aufgaben gerichtet ist, wie z.B. die Errichtung von Ämtern, Erstellung und Unterhalt von Bauten und die Vermögensverwaltung.
Der Katholische Konfessionsteil ist nach demokratischen Grundsätzen organisiert und gliedert sich in 109 Kirchgemeinden. Die gesetzgebende Behörde des kath. Konfessionsteils ist das Katholische Kollegium. Es hat auf katholisch-konfessionellem Gebiet die gleiche Stellung wie der Grosse Rat im Kanton St. Gallen.
Der Konfessionsteil ist Träger folgender Einrichtungen:
Zusammen mit dem Kanton St. Gallen trägt der Konfessionsteil auch das Stiftsarchiv St. Gallen.
Die Mitglieder des Kollegiums wählen alle vier Jahre den Katholischen Administrationsrat. Er ist die vollziehende Behörde (Exekutive) und hat im Konfessionsteil die Rechtstellung der Regierung. Er sich zusammen aus sieben Mitgliedern, wovon drei geistlichen Standes sind.
Die stimmberechtigten Kirchbürgerinnen und Kirchbürger der 113 sanktgallischen Kirchgemeinden wählen ihre Abgeordneten ins kath. Kollegium. Das Gremium umfasst 180 Mitglieder (Kollegienräte). Diese wählen wiederum die oberste Behörde, den 7-köpfigen Administrationsrat und eine Geschäftsprüfungskommission. Im Wahlkreis Rapperswil-Jona können 10 Kollegienräte gewählt werden. Ihre Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre; die aktuelle Amtsdauer endet im November 2019.
Der Newsletter: einmal je Woche senden wir Ihnen gratis unseren E-Mail-Newsletter – mit den Lesungstexten der Sonntagsgottesdienste, mit Veranstaltungstipps und einem Impuls, der das Leben reicher macht.
Sie sind dabei? Dann einfach hier abonnieren: